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Die Knappen Heinrich (Heyntze) und Johann (Henne), Gebrüder, sowie Johann (Henne) Sweifkrusel von Partenheim (Partin-) bekunden gegen Walram Grafen von Sp. und seine Erben: ihr Herr Philipp von Bolanden (Bolandin) Herr zu Altenbamberg (Aldinbeymburg) und dessen Bruder Konrad haben ihnen die Hälfte ihres Anteils zu Naumburg (Nuwenborg) für 552 Pfund Heller versetzt nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde, die auch Graf Walram besiegelt hat. Sie versprechen, in den zugehörigen Dörfern nicht Herberge zu nehmen oder jemandem zu geben ohne Wissen und Willen des Grafen. Dieser kann den Anteil mit 552 Pfund Hellern bei ihnen auslösen, wie es zwischen dem Grafen und Philipp von Bolanden abgesprochen ist. (1) Heinrich, (2) Johann und (3) Johann siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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