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Im Streit zwischen Jacob Berghesch und Hermann Landtmeier wegen einer Schuldforderung wird folgender Vergleich geschlossen: Berghesch verzichtet auf seinen Anspruch wegen eines Kindsteils, den er auf den Landthoff bzw. an dessen Inhaber oder Wehrfester zu haben vermeinte. Landtmeier wird ihm dafür zu Michaelis dieses Jahres einmalig 10 Reichstaler bezahlen. Außerdem darf jener auf Lebenszeit die 3 Scheffelsaat Landes auf dem Cley nutzen. Zeugen: Ditherich Luninck zu Westerkappeln (Cappelen) als Gutsherr des Berghesch, und Joannes Homeier, Vogt und Abgesandter des Konvents zu Gravenhorst als Erbherr des Landtmeiers, sowie Herman Stalfortt, Pastor, und Jurien Meyer, Vogt zu Westerkappeln. Unterschrift der Elisabeth von Ascheberg, Äbtissin zu Gravenhorst, des Diderich Luninck und des Pastors.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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