Graf Adolf von Kleve überlässt gnädiger Weise dem Rutger von Galen, Bernds Sohn, gerichtsfrei ("richtvry") den Hof zu "Horst", den schon Bernds Vater hatte, von einem bestimmten Termin an auf zwei Jahre. - 1412 "op Sunte Agneten Daige virginis".

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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