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Anspruch auf Zahlung der Aussteuer der Elisabeth von Dorth, auf das und Erbe aus dem Tod von Geschwistern Elisabeths in Höhe von 8000 Rtlr. und auf jährliche Pensionen von 72 Gulden holländisch aufgrund eines Vertrages vom 1. Mai 1645 sowie auf 10000 Rtlr. aus der Herrlichkeit Issum bzw. Immission in die Güter zu Issum. Die Mutter der Streitenden, Adriana von Palant, hatte ihrer Tochter Elisabeth lediglich ein Legat von 4000 Rtlr. zugedacht und den Sitz Issum ihrem Sohn Werner zediert. Fraglich ist, ob Adriana über Issum frei verfügen durfte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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