Schultheiß und die Gerichtsschöffen zu Hemsbach beurkunden die Erneuerung der Güterbeschreibung wegen der dem Deutsch-Ordens-Haus zu Weinheim fälligen Gülten von 1 Fuder Wein und 2 1/2 Maltern Korn.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner