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Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
1725
Enthält: Im Streit um nicht näher genannte Zahlungsforderungen beschwert sich Andrieß Becker zum einen über die dem Gegner gewährte Zahlungsfrist. Er bittet, 2., ihm die Kommentare, die das Gericht wie üblich an der eingereichten Rechnung "in margine" angebracht hat, mitzuteilen und, 3., ihn, Anrieß Becker, weil der Gegner die Anerkennung der Rechnungslegung und schon zwei Gerichtsbeschlüsse dazu Missachtet hat, von seiner eigenen Anerkenntnis und Erwiderung zu entbinden ("purificiren").