Markwart [II. von Berg], Bischof von Augsburg und Domprobst von Bamberg, belehnt Carlin von Freyberg zum Eisenberg für sich selbst und als Lehenträger von Philipp [von Freyberg zum Eisenberg], Dechant des Hochstifts Konstanz, und seiner Gebrüder Marquart und Lorenz von Freyberg zum Eisenberg mit einem Hof zu Scheppach bei dem Koppenbrunnen, den derzeit Friedrich vom Stain als Pächter bebaut, den früher Carlin von Freyberg [zum Eisenberg] innehatte und der als Lehen vom Hochstift Augsburg rührt. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewärtig sein, ihren Nutzen fördern und sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles tun, was ein Lehenmann seinem Lehenherren von Billigkeits- und Rechtswegen schuldig und pflichtig ist.