Paulin Lud, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Nichteinhaltung der beiligenden Verschreibung [v.21.Juli 1525] zu Kirchheim gef., vor Gericht gestellt, beklagt und dazu verurteilt, daß ihm vom Nachrichter die beiden Schwurfinder abgehauen werden und daß er Württemberg endgültig verlassen muß, schwört U., nachdem ihm auf Fürbitte des Martin Hechtlin und anderer die Vollstreckung der erstgenannten Strafe gnädiglich erlassen wurde, und verspricht, das Urteil und seine frühere Verschreibung in allen anderen Punkten zu befolgen und das Fürstentum nie mehr zu betreten.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...