Schlichtung eines Streites zwischen Werner Marheld, Schultheiß zu Rottenburg, und Konrad Fackler, Kaplan der Marktkirche zu Rottenburg
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A 0108 Württembergica der Universität,ehemals HStAStgt B 88 (1338-1873)
Württembergica der Universität,ehemals HStAStgt B 88 (1338-1873)
1397 Januar 18
Enthält: Pfaff Konrad Stahler, Kirchherr zu Rottenburg (Rotemburg), Benz der Herder und Engelfried am Tor, Richter daselbst, tun kund, dass auf den Tag dieses Briefes die ehrbaren Leute Pfaff Konrad Facker, Kaplan auf einer der beiden Pfründen am Martinsaltar in der Frauenkapelle zu Rottenburg einer- und Werner Maerheld, derzeit Schultheiß zu Rottenburg andererseits, mit der Bitte um Schlichtung ihres Streites vor ihnen erschienen sind und dass sie die beiden zu folgender Einigung gebracht haben:
1. soll die Mauer,Fürbach gekauften, neben dem Haus des obigen Martinaltars gelegenen Garten gebaut hat und welche auch in die dem Martinsaltar gehörende Hofraite hineinreicht, bestehen bleiben, doch soll er in Zukunft nicht weiter darauf bauen und den vor Zeiten gesetzten Markstein oberhalb in des Altars Hofraite beachten
2. soll die "Witraite", die dem Bescheid der Rottenburger Untergänger zufolge zwischen jenem Markstein und dem Haus des Martinaltars liegt, ganz diesem Altar zugehören; damit obiger Schultheiß des neuen Ggestattet ihm Pfaff Konrad, von der "Pfättennen" über die "Witraite" des Altars einen "Ausstoß" zu bauen, doch in der Höhe so, dass Pfaff Konrad und seine Nachfolger ungehindert darunter wandeln mögen
3. mag obiger Schultheiß seinen Dachtrauf von seiner Wand und Schwelle aus gemessen 4 Schuh breit in des Altars Witraite hineinragen lassen, doch unter Berücksichtigung des Marksteins und unbeschadet des Hauses obigen Altars
4. hat obiger Schultheiß für diese Zugeständnisse dem Altar und seinem jeweiligen Prgegeben hat, einen ewigen Zins von jährlich 1 Pfund zu geben; außerdem hat er dem Pfaff Konrad Facker 18 Gulden für die Kosten der Verhandlungen vor dem geistlichen Gericht gegeben
Siegelinhaber: Die drei Aussteller und Werner Maerheld, Schultheiß
1. soll die Mauer,Fürbach gekauften, neben dem Haus des obigen Martinaltars gelegenen Garten gebaut hat und welche auch in die dem Martinsaltar gehörende Hofraite hineinreicht, bestehen bleiben, doch soll er in Zukunft nicht weiter darauf bauen und den vor Zeiten gesetzten Markstein oberhalb in des Altars Hofraite beachten
2. soll die "Witraite", die dem Bescheid der Rottenburger Untergänger zufolge zwischen jenem Markstein und dem Haus des Martinaltars liegt, ganz diesem Altar zugehören; damit obiger Schultheiß des neuen Ggestattet ihm Pfaff Konrad, von der "Pfättennen" über die "Witraite" des Altars einen "Ausstoß" zu bauen, doch in der Höhe so, dass Pfaff Konrad und seine Nachfolger ungehindert darunter wandeln mögen
3. mag obiger Schultheiß seinen Dachtrauf von seiner Wand und Schwelle aus gemessen 4 Schuh breit in des Altars Witraite hineinragen lassen, doch unter Berücksichtigung des Marksteins und unbeschadet des Hauses obigen Altars
4. hat obiger Schultheiß für diese Zugeständnisse dem Altar und seinem jeweiligen Prgegeben hat, einen ewigen Zins von jährlich 1 Pfund zu geben; außerdem hat er dem Pfaff Konrad Facker 18 Gulden für die Kosten der Verhandlungen vor dem geistlichen Gericht gegeben
Siegelinhaber: Die drei Aussteller und Werner Maerheld, Schultheiß
Rottenburg
1 Schr.
Sachakte
Ausfertigung: Pergament, leicht fleckig, kleine Löcher; Siegel 1 und 2 Prägung verwischt, Siegel 3 und 4 abgehängt - Revers: Littera Wernheri Merheld pro 1 libra halensium perpetui census. Pro nunc dat Hans Hypp anno 1438
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.08.2025, 10:07 MESZ