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Adam genannt von Endenkorst und Rutger genannt von Beynsheym beurkunden, dass Abt und Konvent von Werden das der Abtei gehörige Haus zu Duisburg an den dortigen Bürger Burgard genannt von Werden und seine Frau auf Lebenszeit verliehen haben. Dat. anno domini MCCC sexto in vigilia b. Bartholomei apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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