Streit über die Haftung für eine Bedeschuld
Vollständigen Titel anzeigen
GerKer, 1017
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1644 - 1646
Enthält: Anno 1635 hatte der damalige Rentmeister, Schultheiß Theodor Schreiber, wegen einer Bedeschuld von 248 brabantischen Gulden 16 Stüber die Ländereien von Elisabeth Custers, der Witwe von Peter Custer, mit Arrest belegen lassen und im folgenden Jahr, nach viermaliger Wiederholung der Verbotsansage Haus und Hof samt Vor- und Brauhaus der Schuldnerin, die inzwischen mit Gerhard Wirtz verheiratet war, gelegen am "Hohen Durpel" zwischen Peter Brandts und Cathelen Schneiders Anwesen, eingezogen und für 158 Tlr kölnisch (à 44 Albus) ersteigert und sich anerben lassen. Die mobilen Güter und Gereite, woraus die Ehefrau eine Leibzucht erhielt, hatte Wirths an sich genommen und nach Sindorf wegbringen lassen. 1644 erhoben die Verwandten Peter Custers, einschließlich der Witwe, gegen den zweiten Ehemann Elisabeths, Gerhard Wirtz, Klage wegen des verlorenen Erbes. Sie behaupteten, dass die Bedeschuld an dem mobilen Besitz hafte, und mit diesem hätte sie Gerhard Wirths übernommen und müsste sie bezahlen. Haus, Hof und Zubehör müssten dagegen ihnen restituiert [zurückgegeben] werden. Wirths berief sich, um seine Nicht-Schuldigkeit zu beweisen, auf seine Zustimmung zu der Immission und Aneignung durch den Schultheißen und Rentmeister Schreiber. Aber die Gegner bleiben, mit Bekräftigung durch die Beigabe des entsprechenden Paragraphen aus dem Ehevertrag und einem Protokollauszug über den Vorgang der damaligen Beschlagnahmung und Akquisition durch Schreiber (Lit. A und B), bei ihrer Position.
Schriftstücke: 6 (+2)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:24 MEZ