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Kaiser Karl (IV.) verleiht den Burggrafen von Nürnberg das Privileg, dass diese künftig die Rechte, Würden und Ehren der Fürsten des heiligen Reichs haben und genießen sollen; verleiht ihnen zugleich auch alle Gold-, Silber-, Kupfer-, Zinn- und überhaupt Erzwerke in ihren Landen und Herrschaften. - Siegler: der Aussteller (goldene Bulle).

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Staatsarchiv Nürnberg
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