Kulturbauamt Merseburg (Bestand)
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C 56 (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.06. Regierung Merseburg und nachgeordnete Behörden >> 02.06.08. Kulturbauämter im Regierungsbezirk Merseburg
1807 - 1954
Findhilfsmittel: Datenbank; Findkartei von 1968, Überarbeitung 2014
Registraturbildner: Für die Durchführung von Landesmeliorationen wurde 1897 neben der bis dahin für die gesamte Provinz Sachsen zuständigen Bauinspektion in Magdeburg ein weiteres Meliorationsbauamt II in Merseburg gebildet, das die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betreute und in Halle (bis 1932) und Torgau über Außenstellen verfügte. 1900 kam es zur Schaffung des selbständigen Meliorationsbauamtes III in Erfurt, dessen Kompetenz sich nicht nur auf den Regierungsbezirk Erfurt, sondern zugleich auch auf die Kreise Sangerhausen, Eckartsberga und zeitweilig Naumburg des Regierungsbezirkes Merseburg erstreckte. Nach Bildung der Meliorationsbauämter Magdeburg fiel 1907 für das Meliorationsbauamt Merseburg die Bezeichnung II fort. Die Meliorationsbauämter unterstanden zunächst dem Oberpräsidenten, bis sie 1920 in Kulturbauämter umbenannt und den Regierungen zugeordnet wurden.
1933 wurde das Kulturbauamt Merseburg als solches aufgelöst und als kulturbautechnischer und wasserwirtschaftlicher Strukturteil der Regierung unter der Bezeichnung "Der Kulturbaubeamte" (seit 1939: Wasserwirtschaftsamt) eingegliedert. Mit Auflösung des Kulturbauamtes Erfurt 1933 wurden die bis dahin zu dessen Amtsbereich gehörenden Kreise des Kulturbaubeamten dem Merseburger Kreis zugelegt. Außenstellen des Wasserwirtschaftsamtes Merseburg, die mit den Kreiswiesenbauämtern vereinigt waren, gab es sei 1941 in Artern, Herzberg (Elster) und Torgau.
Das Wasserwirtschaftsamt Merseburg und seine Außenstellen bestanden bis zur Neuorganisation der Wasserwirtschaft durch die Verordnung vom 28. August 1952, die das gesamte Meliorations- und Kultivierungswesen den "volkseigenen" Wasserwirtschaftsbetrieben übertrug.
Bestandsinformationen: Ein Teil der Akten, Karten und Pläne des Kulturbauamtes Merseburg wurde 1958 von der Außenstelle des Staatsarchives Magdeburg in Merseburg übernommen und 1962 nach Magdeburg überführt. Die Erschließung erfolgte in den Jahren 1967/1968. Andere Teile des Bestandes befanden sich zu diesem Zeitpunkt in den Wasserwirtschaftsdirektionen in Halle, Erfurt und Dresden.Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv. 2014 wurde ein noch unerschlossener Teil des Bestandes neu verzeichnet.
Registraturbildner: Für die Durchführung von Landesmeliorationen wurde 1897 neben der bis dahin für die gesamte Provinz Sachsen zuständigen Bauinspektion in Magdeburg ein weiteres Meliorationsbauamt II in Merseburg gebildet, das die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betreute und in Halle (bis 1932) und Torgau über Außenstellen verfügte. 1900 kam es zur Schaffung des selbständigen Meliorationsbauamtes III in Erfurt, dessen Kompetenz sich nicht nur auf den Regierungsbezirk Erfurt, sondern zugleich auch auf die Kreise Sangerhausen, Eckartsberga und zeitweilig Naumburg des Regierungsbezirkes Merseburg erstreckte. Nach Bildung der Meliorationsbauämter Magdeburg fiel 1907 für das Meliorationsbauamt Merseburg die Bezeichnung II fort. Die Meliorationsbauämter unterstanden zunächst dem Oberpräsidenten, bis sie 1920 in Kulturbauämter umbenannt und den Regierungen zugeordnet wurden.
1933 wurde das Kulturbauamt Merseburg als solches aufgelöst und als kulturbautechnischer und wasserwirtschaftlicher Strukturteil der Regierung unter der Bezeichnung "Der Kulturbaubeamte" (seit 1939: Wasserwirtschaftsamt) eingegliedert. Mit Auflösung des Kulturbauamtes Erfurt 1933 wurden die bis dahin zu dessen Amtsbereich gehörenden Kreise des Kulturbaubeamten dem Merseburger Kreis zugelegt. Außenstellen des Wasserwirtschaftsamtes Merseburg, die mit den Kreiswiesenbauämtern vereinigt waren, gab es sei 1941 in Artern, Herzberg (Elster) und Torgau.
Das Wasserwirtschaftsamt Merseburg und seine Außenstellen bestanden bis zur Neuorganisation der Wasserwirtschaft durch die Verordnung vom 28. August 1952, die das gesamte Meliorations- und Kultivierungswesen den "volkseigenen" Wasserwirtschaftsbetrieben übertrug.
Bestandsinformationen: Ein Teil der Akten, Karten und Pläne des Kulturbauamtes Merseburg wurde 1958 von der Außenstelle des Staatsarchives Magdeburg in Merseburg übernommen und 1962 nach Magdeburg überführt. Die Erschließung erfolgte in den Jahren 1967/1968. Andere Teile des Bestandes befanden sich zu diesem Zeitpunkt in den Wasserwirtschaftsdirektionen in Halle, Erfurt und Dresden.Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv. 2014 wurde ein noch unerschlossener Teil des Bestandes neu verzeichnet.
Laufmeter: 21.3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ