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Beleidigungsklage des Grüters Herman Heerde, vertreten durch seinen Sohn Prokurator Herman Heerde ./. die Frau Bierbrauer Peter Weischer. Dem Kläger gehört das Haus 'Güldenarm' auf der Rotenburg. Darin wohnt seine Tochter Gertrud, Frau Bernhard Langen. Diese hat ihrem Nachbarn Bernhard Uphaus gestattet, Wasser aus einem Brunnen zu holen, der auch dem Weischer gehört. Es kam deswegen zum Streit; hierbei hat die Beklagte den Kläger beleidigt.

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Stadtarchiv Münster
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