1442 Jan. 22 (montag, sand Vincencii tag) Konrad Herr zu Weinsberg (Winsperg), Reichserbkämmerer, beurkundet: In den Auseinandersetzungen zwischen Abt Heinrich [VI.] von Schöntal, seinem Konvent und Herrn Gewin List, Kaplan zu Ellhofen (Ellnhofen), einerseits sowie den Gotteshausmeistern der Kapelle und der ganzen Gemeinde zu Ellhofen andererseits wegen der Kapelle zu Ellhofen haben er, seine Räte und Diener in folgenden Punkten gütlich geschlichtet: der künftigen Aufteilung der Fahrhabe der Kapelle zu je 1/3 zwischen dem Kloster, dem jeweiligen Kaplan und dem Heiligen, ausgenommen Paramente, Messbücher und Kelche, die bei der Kapelle bleiben; den Pflichten und der Vereidigung der Gotteshausmeister und des Mesners oder Kirchners; der Beisteuer zum Ewigen Licht; den Reichnissen an den Kaplan für die Segnung des Weihwassers, die Präsenz an Pfingsten und seine Entschädigung für das Schreiben und die Beihilfe beim Erstellen der Gotteshausrechnung. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1 Sg., besch. - Rv.: Littera composicionis in Elnhoffen de sacrificio