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Klage des Franz Lüttickhaus ./. Henrich Hane, Amtmann zu Nottuln, früher Schreiber zu St. Jürgen wegen einer Bürgschaft des Beklagten für Herman Boeckman in Mecklenbeck.
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Klage des Franz Lüttickhaus ./. Henrich Hane, Amtmann zu Nottuln, früher Schreiber zu St. Jürgen wegen einer Bürgschaft des Beklagten für Herman Boeckman in Mecklenbeck.
Darin: Anlage (Abschrift): 18.8. 1609. Herman Speitze (Spies) von Vrehen zu Boddendorff, Domherr zu M. und Probst an Martini, hat einen Eigenhörigen Herman Boeckman zu Mecklenbeck, verheiratet mit Maria Ertmans, dessen Erbe von Spaniern u. Holländern verwüstet ist. Boeckman schuldet den Eheleuten Franz Lüttickhaus und Christine Molners 50 Thaler. Spies ist damit einverstanden, dass Lüttickhaus zur Befriedigung auf 5 Jahre 2 Kämpe des Erbes (die Kluffkämpe) erhält.
Enthält: Erwähnt werden Ratsdiener Johan Menslage; Berndt von Detten junior; Henrich thom Backum.