Georg Müller aus Riexingen, seßhaft zu Knittlingen, daselbst gef. wegen Übertretung seiner früheren Verschreibungen, jedoch auf sein Bitten, ein Jahr oder zwei außer Landes gehen zu dürfen, um Gelegenheit zur Besserung zu haben, auch in Anbetracht seiner Jugend wieder freigel., gelobt eidlich, unverzüglich fortzuziehen und nur mit obrigkeitlicher Erlaubnis wieder zurückzukommen, und schwört U. G. Müller war bereits dreimal wegen schlechten Haushaltens und Mißhandlung seiner Ehefrau gef. gesetzt gewesen, hatte jedoch seine Versprechen nicht gehalten.