Anspruch auf Herausgabe eines Dokuments über zwei Malter jährlicher Erbrente. Obwohl der Appellant in der Vorinstanz sechs Zeugen aufbot, wurde er nicht in den Besitz des Dokuments gesetzt. Das RKG bestätigte am 12. März 1537 das Urteil der Vorinstanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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