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Die Brüder Konrad [IIIb] - Scholaster, Kanoniker und Kämmerer des Stifts sowie Propst des weltlichen Gerichts zu Mainz -, Simon [II.] - Domherr der Stifte Worms und Speyer -, Jakob - Kanoniker zu St. Alban bei Mainz -, Veit (Vitus) - Domherr zu Worms -, Hans [IV.] - derzeit Stadtvogt zu Ellwangen - und Raban (Rave) [II.] - Amtmann zu Olm und Alsheim (Algesheim) -, alle von Liebenstein, vereinbaren, dass die von den verstorbenen Vater, Mutter und Bruder Jörg Albrecht ererbten Güter von den beiden weltlichen Brüdern genutzt werden sollen, rechtliche Dispositionen bezüglich des Güterbestands bedürfen freilich der Einwilligung der geistlichen Brüder. Es folgen nähere Regelungen eventueller Erbfälle, zum Heiratsgut der vier ehelichen Töchter des Hans [IV.] und eventueller weiterer Kinder sowie für den Fall, dass keinem der Brüder ein männlicher Leibeserbe folgt. Die Brüder vereinbaren gegenseitige Hilfeleistungen in Notlagen, insbesondere bei evtl. Verlust der Pfründen. Ankündigung zweier gleichlautender Ausfertigungen mit den Siegeln aller sechs Brüder.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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