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Kaiser Ferdinand II. bestätigt den zwischen den Landgrafen-Brüdern Ludwig V. von Hessen-Darmstadt, Philipp III. von Hessen-Butzbach und Friedrich ...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1601 - 1635
Wien 1625 Mai 27
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den Unterschriften des Kaisers, des Reichsvizekanzlers Peter Heinrich v. Stralendorf, des Reichshofrats Johann Söldner, Taxationsvermerk des Reichskanzleitaxators Albert Mechtl, Vermerk des Registrators Georg Freysinger sowie angehängtem beschädigten Majestäts-Siegel
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Ferdinand II. bestätigt den zwischen den Landgrafen-Brüdern Ludwig V. von Hessen-Darmstadt, Philipp III. von Hessen-Butzbach und Friedrich I. von Hessen-Homburg 1606 August 13 abgeschlossenen Erbvereinigungsvertrag über die Abtretung von Land und Leuten durch die Landgrafen Philipp und Friedrich gegen Zahlung von Deputaten, die Unterstützung im Marburger Erbstreit, den Aufenthalt beider Landgrafen am Hof sowie die Nachfolge
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.