Christian I., Kurfürst von Sachsen, belehnt die Brüder Georg, Christoph und Andreas von Schönberg zu Knauthain und deren männliche Erben mit Gütern und Zinsen aus Landes- und Stiftsbesitz: Knautnaundorf (außer Halsgericht), Rehbach, Seebenisch, Räpitz und Döhlen (bei Zwenkau). Außerdem bestätigt er das Mannlehn für einige Grundstücke in Knautnaundorf und Rehbach, die zum Gut Knauthain gehören. Der gesamte Besitz gehörte vorher Wolf von Schönberg

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Sächsisches Staatsarchiv
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