Karl (Carll), gefürsteter Graf von Arenberg (Ahrenbergh), Freiherr zu Siebenbergen, Herr zur Mirwarter Neuerburg (Mirwardterscher Newerburgh), Vorselaar (Voirschlar) und Loenhout (Loenholt), Ritter des Ordens vom Goldenen Vließ, Staatsrat, Admiral und Oberster der Niederländischen See (Sehe), erteilt seinem Anwalt Anthon Tolle Vollmacht, ihn in allen Rechtssachen zu vertreten, die durch den Tod seiner Mutter Margaretha und besonders durch "der Mohren Erben" zu Köln entstanden sind und beauftragt ihn, gegen die Äbte und Äbtissinnen vorzugehen, welche ihm als Erbschenken des Erzstifts Köln (Coln) zustehende Gebühr von 5 Mark reinem Silber verweigern. Ankündigung des Siegels und der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers. Unterschrift: Carl gf. graff von arburgh. Gegeben in Brüssel des siebenundzwentzigsten monatstags July anno sechzehnhundert und achten.