Stift Naumburg, Rechtssache Hans Smyds von Frankfurt, Bürger zu Leipzig, und Wynicke von Reymund, Bürger zu Köln, gegen Johann von Werda, Bürger zu Naumburg, wegen Geldforderungen, von dem Bischof zu Naumburg als Schiedsrichter versprochen und auf erfolgte Appellation durch kaiserliche Kommission an Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht zu Sachsen gelangt / Schreiben Hermanns von Weißbach zu Schönfels an den Hauptmann zu Zwickau, Martin Römer, worin er auf eine Ladung zur Zeugnisablegung in der Rechtssache Hans Smyds von Frankfurt, Bürger zu Leipzig, und Wynicke von Reymund, Bürger zu Köln, gegen Johann von Werda, Bürger zu Naumburg, wegen Geldforderungen sich mit seiner Erforderung zu einer Reise Herzog Albrechts nach Nürnberg entschuldigt, statt dessen über eine Abrede zwischen den Parteien Zeugnis ablegt. Mittwoch nach Dionysii

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Sächsisches Staatsarchiv
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