Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau bekunden, dass Bartholomäus, Richter zu Sando, vor dem Rat erschienen sei und erklärt habe, er wolle seiner Frau "Prischca" seiner Leibesschwachheit wegen aus seinem Lehngut ein Stück Acker gelegen "von der hern wisen an bis an das eichholtz geende" zum Leibgedinge oder "außmachung" geben, ferner einen halben Krautgarten "bey der gemeine krautgerthen gelegen". Auch wollen er oder seine Erben für sie ein Häuschen "uff den garten" bauen, darin sie freie Wohnung auf Lebenszeit haben solle; nach ihrem Tod sollen Acker und Haus wieder an das Lehngut fallen. Bürgermeister und Rat geben ihre Einwilligung. "geben uff heut freitag nach Pfingsten anno domini 1551"

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