Ehevertrag Funcke-Fielß
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Telgte A, 1136
A 904, 59
Telgte A
Telgte A >> Archivalien fremder Provenienz >> Rapiarium des Notars Johannes Langen
1693 September 22
Enthält: 59.Melchior Caspar Funcke, Organist in Telgte, und Frau Anna Fielß schließen einen Ehevertrag. Beide erwählen sich als Ehegatten und beabsichtigen, bei nächster Gelegenheit in facie ecclesie in solchen Ehestand einzutreten und sagen einander, bis der Tod sie scheidet, alle Liebe und Treue zu, wie es christlichen Eheleuten zusteht. – Was ihre zeitlichen Güter belangt, so ist ein jeder mit dem zufrieden, was der andere einbringt. Was die Wiederkehr betrifft, ist vereinbart, daß bei vorzeitigem Tod des Ehegatten Funcke, er seiner Frau ein Stück Gartenland vermacht, das auf dem Alten Hagen zwischen Anton Everts und Johann Mackenstrott Gärten liegt und 25 Reichstaler wert ist, ferner in Geld 5 Rt. Über den Garten kann sie erblich verfügen oder sich stattdessen 25 Reichstaler aus dem übrigen Nachlaß herausgeben lassen. Ferner soll der Witwe alles verbleiben, was sie selbst in die Ehe eingebracht hat und was bei stehender Ehe hinzuerworben wurde. Von dem jetzt vorhandenen Hausgerät soll sie einbehalten einen Tisch, zwei Stühle, einen Hahl, einen eisernen Topf und zwei Tonnen. Was im übrigen von dem Bräutigam an Erzenem, Kupfer, Messing, Zinn, Bettwerk, Holzwerk und sonst vorhandenem Hausgerät vorliegt, soll seinen Kindern zukommen. Stirbt die Frau vor ihrem Ehegatten, so soll seinerseits zurückgegeben werden, was die Frau eingebracht hat. Weiteres kann ihre Verwandtschaft nicht fordern. – Darauf ist beiderseits der Gottespfennig gegeben worden und die Eheberedung in Gottes Namen beschlossen. Von Seiten des Bräutigams waren zugegen Jobst Funcke, der Sohn, von Seiten der Braut Arend Weppelmann und Bernhard Voß als Anverwandte, Jodocus Hermann Ribbe und Gottfried Wißmann als weitere Zeugen.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:54 MEZ