Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet als Landesfürst mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Adularius Schenk von Erbach, Domherr zu Worms, Otto von Erlenbach (Erlebach) und Hans von Wallbrunn (Walborn) als Vormunde der Kinder des Georg Schenk von Erbach (+) einer- und Cordula, geborene von Fraunberg zu Haag (Frauwenberg zum Hag), Ehefrau des Hans von Habern, sowie Hans von Habern andererseits Folgendes: 1. Die Vormunde und später die Kinder sollen Cordula für Wittum, Morgengabe und das von Georg Verschriebene ihr Leben lang jährlich 200 Gulden ausrichten. Nach ihrem Tod erhält ihr jetziger Ehemann davon noch 100 Gulden jährlich, die nach dessen Tod auf seine und Cordulas gemeinsame Kinder übergehen. [2.] Die Vormunde sollen bis Weihnachten oder einen Monat später Cordula 200 Gulden für das vergangene Jahr ausrichten. Dies erfolgt in bar oder durch Nutzungen zu folgenden Umrechnungen: zwei Malter Korn oder vier Malter Dinkel bzw. Hafer zu einem Gulden, ein Fuder Wein zu sechs Gulden; ein Kapaun oder eine Gans für einen Schilling Pfennig, ein Erntehuhn (ernhun) für 4 Pfennig und ein Fastnachtshuhn für 8 Pfennig. [3.] Wenn die Vormunde oder die Kinder den Erbfall von ihrem Großvater (anheren) Hans von Fraunberg (+) erhalten, sollen sie Cordula 1.000 Gulden geben, die ihnen im Gegenzug diesbezügliche Briefe, Vollmachten und Mitteilungen geben soll. Wenn die Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit auf das Erbe verzichten, behält Cordula ihre Erbgerechtigkeiten. [4.] Cordula alleine verbleibt der Hof zu "Monchen". [5.] Von der fahrenden Habe erhält Cordula von den Vormunden 20 Malter Korn, 50 Malter Hafer, 2 Fuder Wein, ein gutes und ein mittelgutes Bett mit Zubehör, 2 Silberbecher zu je etwa 25 Gulden oder gleichwertiges Silbergeschirr, die Kleinodien und Kleider, die sie in die Ehe eingebracht oder von Georg erhalten hat. [6.] Nach diesen Übergaben übergibt Cordula ihre diesbezüglichen Briefe und verzichtet auf Wittum, Morgengabe und Verschreibungen. Im Vorfeld der Entscheidungen kommen zur Sprache: Die Vermählung Cordulas durch ihren Vater Hans von Fraunberg mit Georg, das Wittum über 200 Gulden, die Morgengabe über 50 Gulden, die Einwilligung des Pfalzgrafen als Lehnsherrn und des Hans Schenk als Ganerbe bezüglich der dabei eingesetzten Güter, weitere Verschreibungen; 20.000 Gulden Erbe des Hans von Fraunberg und ein näher ausgeführter Erbstreit, bei dem Klagen über mangelnde Ausstattungen verschiedener Kinder zur Sprache kommen. Am Zurückhalten von Wittum etc. und Erbe hatte sich der Streit entzündet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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