Mainz, 1603.10.27. (Richter Konrad Kennicken). Vertrag zwischen Hans Pitsch, B. und Nestler, - für s.Fr. Ursula - und Peter Munster, B. und Hufschmied, u.s.Fr. Gertrud, wegen eines Erbfalls der Ursula von ihren + halbbürtigen Schwestern Anna Maria und Anna, von ihrer rechten Schwester Katharina, ferner wegen des mütterlichen Schwestteils (Einzelheiten; gen. der Stiefbruder Hans Wallerthum). Ursula erhält nunmehr 350 fl. zugesprochen, davon 100 fl. auf Weihnachten, Rest in Jahresraten zu 50 fl. Unterpfand: Das Haus an der Gaupforte und alle Habe und Nahrung. Z.: Johann Heß, Hofgerichtsprokurator, Balthasar Haaß, Burggraf.