Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Es wird bekundet, dass Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, dem
Dekan, den Pröpsten und dem Konvent von Fulda verschiedene Wasserrechte
und Wassere...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1731-1740
1732 September 23
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen in capitulo autumnali dtio [?] 23ten Septembris 1732
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass Adolf [von Dalberg], Abt von Fulda, dem Dekan, den Pröpsten und dem Konvent von Fulda verschiedene Wasserrechte und Wassereinrichtungen in Fulda überlassen hat. Dazu zählen ein noch zu bauendes Wasserrad, das Wasserspiele antreiben soll (kunstrad) samt dem zugehörigen Pumpwerk (truckwerck) im Stadtgraben am Leinwebersgraben. Zu dessen Unterhalt soll eine Wasserleitung (aquaeductum) durch die Häuser der Lohergasse (lohöersgassen) gebaut werden, die bei der Walkmühle ihren Anfang nimmt. Die Leitung soll bis zum Kunstrad stets in sauberem und unzerfallenem Zustand gehalten werden; die an die Wasserleitung stoßenden Grundbesitzer sind entsprechend zu kontrollieren. Der Abt hat dem Konvent vorgeschlagen, die Rechte an der genannten Wasserleitung durch die Lohergasse mit ihm gegen ein anderes Wasserrecht zu tauschen. Der Konvent hat in seiner Herbstversammlung beschlossen, dem Abt alle Rechte an dieser Wasserleitung zu überlassen (pleno iure et cum omni accessione gratis) und überträgt ihm auf ewig über die angrenzenden Grundbesitzer die zivilrechtliche Vogtei (plenam voigteitatem civilem) von der Walkmühle beim Steinernen Haupt durch die Lohersgasse bis hin zum neuen Kunstrad. Der Konvent hat sich jedoch die Wahrnehmung der übrigen zivilen Vogteirechte, die ihm gemäß des Registers an der Walk- und Mahlmühle und am zugehörigen Mühlgraben und am Fluss Fulda vom oberen Wehr ab der Kohlhäuser Brücke bis zur genannten Walkmühle zustehen, mit allen Rechten vorbehalten. Der Abt hat diese freiwillige Übergabe angenommen und im Gegenzug versprochen, die beim Konvent verbleibenden Rechte zu beachten und zu schützen. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Amandus von Buseck
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: dechant undt / sambtlicheß capitul manu propria)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 445, f. 306r-307v
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.