Notar Nikolaus Pöle, Bürger zu Augsburg, beurkundet, daß Ludwig Funck, Bürger zu Mindelheim, als Anwalt und Syndikus von Abt und Konvent zu Weingarten in Ziemetshausen im Haus des Wirts Veit Weber vor dem dort versammelten Vogt und Gericht erschienen ist. Anwesend ist ferner Martin Grieninger, Vogt des Ritters Wolf Dietrich von Knöringen, königlichen Rats und Pfandherrn der Grafschaft Schwabegg, zu Türkheim. Der Weingartener Anwalt verlangt von dem Vogt anstelle seines Herrn, der vom Hofgericht Rottweil zum Kommissar und Exekutor ernannt worden war, unter Vorlage zweier besiegelter und im vorliegenden Instrument inserierter Urkunden des Hofgerichts vom Dienstag nach Bartholomäi (vgl. U 1486/1487) Einsetzung in das Gut des Hans Wolf von Muttershofen. Dieses war Wolf durch Urteil des Hofgerichts als verwirkt aberkannt worden. Auf das Ersuchen Francks an den Vogt sagte dieser zu dem Ziemetshausener Vogt Michel Jeger und dem Gericht, das gastweise auf Bitten und Bezahlung durch Franck versammelt war, es solle dem Ersuchen nachkommen, weil sonst der Bischof und die Stadt Augsburg zusammen mit dem von Knöringen die Einsetzung vornehmen müßten. Der Vogt will die Sache seiner Herrschaft vortragen. Wolf erklärt, er "vermechts rechtens nit" und will das Gut freiwillig abtreten. Er legt seinen Leihebrief vor, den der Notar öffentlich verliest. Darauf setzt der Knöringer Vogt Funck unter Übergabe des Leihebriefs in das Gut ein. Dieser nimmt aufgrund von Bitten etlicher "erber leut" Wolf zu einem "treuen Baumann" auf dem Gut an. Dieser gelobt, das Gut treu zu verwalten und nur soviel von den Einkünften zu verbrauchen, wie er zum Lebensunterhalt für sich, die Frau und die Kinder benötigt. Er wird auch die Abgaben und Dienste für die Herrschaft Seifriedsberg leisten. In der Folge legte Funck zwei weitere Urkunden des Hofgerichts vor, die verlesen und teilweise dem Instrument inseriert werden (vgl. U 1483/1484). Aufgrund dieser Urkunden verlangt er die Einweisung in den Besitz eines "baindli" und eines Mahds im Veiten Winkel zu Muttershofen. Auf dieses Ansinnen erwidert der Ziemetshausener Vogt, er wolle die Sache an seine Herrschaft gelangen lassen.