Hans Schieber von Großsachsenheim im Land Württemberg ist wegen Mißhandlung und Diebstahl laut seinem gütlichen und peinlichen Bekenntnis in das Gefängnis der Brüder Wilhelm und Konrad von Wernau, Heinrich von Dettingen zu Unterdettingen und Hans Ulrich Speth von Zwiefalten, alle gemeine Vogtherren des Fleckens Dettingen, gekommen. Mit Rücksicht auf seine Jugend haben ihn die Vogtherren vor dem Dorfgericht zu Dießen peinlich anklagen lassen. Es ergeht das Urteil, daß er vom Nachrichter eine Viertelstunde an das Halseisen gestellt und mit Ruten ausgehauen werden soll, daß er dann sofort über den Rhein ziehen und an keinem Ort, wo er übernachtet, länger bleiben soll. Ohne Wissen der Vogtherren darf er nicht zu rückkehren. Der Aussteller schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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