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Briefverkehr betreffend die Bestellung und die nachfolgende Verschuldung des Spitalmeisters Hans Keller aus den Jahren 1590-1602
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Stadtarchiv Mainzer Zeit >> Gesundheitswesen >> Spitäler, Aschaffenburg
1590 - 1602
Enthält: - Schreiben Hans Kellers von Neubrunn an an Schultheiß und Rat zu Aschaffenburg, nachdem man ihm, auch das Amt des Spitalverwalters angeboten hatte, habe er darum gebeten acht Tage Bedenkzeit zu erhalten und das Spitalsmanuale einzusehen. Er habe dabei die großen Mühen und Kosten erkannt und bittet, da er nur ein armer Hausmann sei, um eine bessere Besoldung.
Vorgelegt am 8. August 1590. Auf der Rückseite Beschluss des Kapitels in dieser Sache.
- Schreiben Hans Kellers, Bürger zu Aschaffenburg, an Dekan, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts Peter und Alexander sowie den Schultheiß und den Rat der Stadt Aschaffenburg. Bittet um Zeitaufschub betreffend den Verkauf seines Hauses bis zum Frühling und schildert seine Armut und Schuldenlast. Vorgelegt am 29. Dezember 1599, verfasst nach dem 13. Dezember (dem Inhalt nach).
- Schreiben Hans Kellers vom 18. September 1600 zu Neudenau an Dekan und Kapitel des Kollegiatstifts Peter und Alexander zu Aschaffenburg sowie Schultheiß und Rat der Stadt Aschaffenburg. Er teilt mit, dass er seine Vorladung erhalten habe und man ihm vorwerfe betrügerisch sein Haus verlassen und mit seinem Hausrat in drei verschlossenen Kisten nach Neudenau geführt zu haben. Stattdessen handle es sich nicht nur um drei Kistlein, die er öffentlich samstags verpackt und durch einen Spessarter Bauern zum Schiff bringen lassen. Hierbei handle es sich auch nicht um seine, sondern die Bücher und Kleider seines Shwager etc.
Auf der Rückseite Vermerk, dass sich Hans Keller zum 27. September zur Befragung in Aschaffenburg einfinden soll.
- Schreiben Sebastian ### Kellers von Neudenau an Dekan und Stift des Kollegiatstifts Aschaffenburg sowie Schultheiß und Rat der Stadt Aschaffenburg vom 24. September 1600 zu Neudenau wegen der Vorladung gegen seinen Schwager Hans Keller, da dieser seinen Hausrat heimlich nach Neudenau geführt habe. Der Hausrat etc. gehöre jedoch dem Absender. Bittet zugleich um die Bezahlung rückständiger Ansprüche seines Schwagers an Früchten und Bargeld aus seiner Tätigkeit als Spitalsverwalter zu Aschaffenburg.
- Schreiben des Hans Keller zu Neudenau und seiner Frau Magdalena an Dekan und Kapitel des Kollegiatstifts Peter und Alexander zu Aschaffenburg sowie an den Schultheiß und den Rat der Stadt Aschaffenburg. Seien ohne ihre Schuld in Armut geraten. Erwähnung des Spitalrecesses. Bitte um 100 Gulden und Verkauf des inventarisierten Hausrats. Verlesen am 15. März 1601 zu Aschaffenburg.
- Johann Friedrich von Dienheim, Domherr zu Mainz, und Samuel Adam von Fechenbach(?) an Dekan und Kapitel des Kollegiatstifts zu Aschaffenburg sowie Schultheiß und Rat der Stadt Aschaffenburg vom 20. März 1602 zu Aschaffenburg. Sie hätten erfahren, dass der vormalige Spitalmeister des Elisabethenhospitals, Hans Keller, in große Schulden geraten, seinen Besitz zu Aschaffenburg verlassen und mit Frau und Kind in höchste Armut geraten sei. Weiter hätten die Absender erfahren, dass auch die Vorgänges Hans Kellers als Spitalverwalter in große Not geraten seien, weswegen lange keiner das Amt habe antreten wollen bis der jetzige Inhaber eine deutlich größere Besoldung erhielt. Man empfiehlt daher an das Kind des Hans Keller zu denken, Erbarmen zu haben und dem ehemaligen Spitalmeister seine Schulden nachzulassen. Man solle auch Bedenken, dass die Schuld praktisch bezahlt wären, wenn Hans Keller bereits die Besoldungshöhe des jetzigen Inhabers hätte beanspruchen können.
Spital Aschaffenburg
14 Blätter
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.