Übereinkunft der Fürstäbtissin mit dem Freiherrn von Truchseß,
Johanniterordenskommandeur zu Breisig, wegen des Kurmuts von dem dortigen
Ordenshof gen. der Tempelhof (-hoff) resp. dessen Umwandlung in eine
jährliche Geldprästation. - Es siegeln die Äbtissin, der Komtur von Breisig
und der deutsche Großprior zu Heitersheim.