Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass Irrungen und Händel zwischen Graf Siegmund [II.] von Lupfen und dessen Vater wegen der Ihren zu Kienzheim (Conßheim) und Sigolsheim (Sagoltzheim) einerseits und Meistern und Rat zu Kaysersberg andererseits durch Verträge und Urteile vorzeiten zum guten Teil beigelegt worden waren. Zum heutigen Tag sind zum Bemühen einer Einigung der bestehenden Irrungen beide Parteien vor ihm und seinen Räten zu einem gütlichen Verhör erschienen. Kurfürst Philipp hat mit Zustimmmung beider Seiten die Klagen und Irrungen, seien es eröffnete, uneröffnete oder zukünftige Artikel, an die Meister und den Rat zu Straßburg gewiesen, die einen abschließenden Entscheid unter Verzicht auf einen weiteren Rechtsgang vornehmen sollen, doch alles unbeschadet der ergangenen Verträge, Entscheide und dergleichen. Beide Parteien sollen dem Pfalzgrafen bis Pfingsten die Annahme oder Absage des Verfahrens bekunden und erhalten eine Ausfertigung der Abrede.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass Irrungen und Händel zwischen Graf Siegmund [II.] von Lupfen und dessen Vater wegen der Ihren zu Kienzheim (Conßheim) und Sigolsheim (Sagoltzheim) einerseits und Meistern und Rat zu Kaysersberg andererseits durch Verträge und Urteile vorzeiten zum guten Teil beigelegt worden waren. Zum heutigen Tag sind zum Bemühen einer Einigung der bestehenden Irrungen beide Parteien vor ihm und seinen Räten zu einem gütlichen Verhör erschienen. Kurfürst Philipp hat mit Zustimmmung beider Seiten die Klagen und Irrungen, seien es eröffnete, uneröffnete oder zukünftige Artikel, an die Meister und den Rat zu Straßburg gewiesen, die einen abschließenden Entscheid unter Verzicht auf einen weiteren Rechtsgang vornehmen sollen, doch alles unbeschadet der ergangenen Verträge, Entscheide und dergleichen. Beide Parteien sollen dem Pfalzgrafen bis Pfingsten die Annahme oder Absage des Verfahrens bekunden und erhalten eine Ausfertigung der Abrede.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 73
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1493 Mai 11 (uff samßtag nach dem sontag cantate)
fol. 67r-68r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Anlas zuschen graven Sigmonden von Lupffen und sinem vatter von ir und der von Konßheym und Sagolßheym wegen eins und meister und rate zu Keysserßberg anders teils".
Lupfen, Siegmund I. von; Graf, -1494
Lupfen, Siegmund II. von; Graf, -1526
Kaysersberg, Dep. Haut-Rhin [F]
Kienzheim = Kientzheim, Dep. Haut-Rhin [F]
Sigolsheim, Dep. Haut-Rhin [F]
Straßburg = Strasbourg, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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07.04.2025, 15:22 MESZ
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