Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass Irrungen und Händel zwischen Graf Siegmund [II.] von Lupfen und dessen Vater wegen der Ihren zu Kienzheim (Conßheim) und Sigolsheim (Sagoltzheim) einerseits und Meistern und Rat zu Kaysersberg andererseits durch Verträge und Urteile vorzeiten zum guten Teil beigelegt worden waren. Zum heutigen Tag sind zum Bemühen einer Einigung der bestehenden Irrungen beide Parteien vor ihm und seinen Räten zu einem gütlichen Verhör erschienen. Kurfürst Philipp hat mit Zustimmmung beider Seiten die Klagen und Irrungen, seien es eröffnete, uneröffnete oder zukünftige Artikel, an die Meister und den Rat zu Straßburg gewiesen, die einen abschließenden Entscheid unter Verzicht auf einen weiteren Rechtsgang vornehmen sollen, doch alles unbeschadet der ergangenen Verträge, Entscheide und dergleichen. Beide Parteien sollen dem Pfalzgrafen bis Pfingsten die Annahme oder Absage des Verfahrens bekunden und erhalten eine Ausfertigung der Abrede.