Heiratsabrede zwischen Wolf Heinrich Böckel von Böcklinsau, Herr zu Bischheim bei Straßburg, königlich französischer Oberst im Elsässischen Regiment, und Luise Friderica, Tochter des +Jakob Christoph Truchsess von Rheinfelden, Fürstl. markgräfl. Badischen Stallmeisters zu Durlach. Der Bräutigam setzt der Braut für die Morgengabe und ein Kleinod 500 fl. Basler Währung aus, 1 fl. zu 18 b gerechnet. Die Braut bringt 1000 fl. Heiratsgut in die Ehe, welche der Bräutigam durch Verschreibung seiner Eigengüter widerlegt. Sie soll einen Witwensitz nach Belieben im Dorf Bischheim oder in der Stadt Straßburg in einem der Böcklin'schen Häuser haben oder statt dessen jährlich 30 fl., dazu 100 Reichstaler oder 150 fl., 6 V Weizen, 8 V Roggen und 6 V Gerste, alles Straßburger Maß erhalten, was der Bräutigam auf seine Güter versichern soll. Was jeder Teil in die Ehe einbringt oder erbt, bleibt dessen Eigentum. Gemeinsam erwirtschaftetes Gut geht zu 2/3 an den Witwe bzw. zu 1/3 oder, falls keine Kinder vorhanden sind, zur Hälfte, an die Witwe. Von der fahrenden Habe bleibt jedem, was er an Kleidern und Schmuck bzw. Waffen besitzt, der Hausrat wird geteilt. Stirbt ein Partner ohne Hinterlassung von Kindern, so hat der Überlebende die lebenslange Nutznießung von dessen Gut, nach dessen Tod fällt alles an die Erben. Sind Kinder vorhanden, wird ebenso verfahren, allerdings mit der Auflage, diese zu erziehen und auszusteuern. In diesem Fall erben die Kinder nach dem Tod aller Beteiligten. Eventuelle Streitigkeiten sollen nach der Gewohnheit der Ritterschaft entschieden werden. (S.: Wolf Heinrich Böcklin von Böcklinsau Philipp Heinrich von Wickersheim Johann Ernst Böcklin von Böcklinsau Luise Friderike Truchsessin von Rheinfelden G. J. Christoph von Rotberg <alle m. U.>)

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view