Bischofsheim: Heinrich Reuß v. Plauen (Plaw-), Herr zu Grätz und Kranichfeld, und Dietrich Zobel, Doktor der geistlichen Rechte, beide Domherren zu Mainz, schlichten einen Streit zw. Dekan und Kapitel des St. Viktorstifts außerhalb von Mainz und seiner Präsenz auf der einen und Lucia (-tia), der Witwe des Adam Klaus v. Hochheim (Hocheym), auf der anderen Seite, die Dekan und Kapitel für die Präsenz ihres Stift laut Verschreibung 8 Gulden jährlicher Gülte schuldig ist, die Zahlung aber einige Jahre nicht geleistet hat; Dekan und Kapitel hatten deshalb die zwei von ihr zu Unterpfand gesetzten Güter in Bischofsheimer Gemarkung zw. 'im Bige' in Richtung Hochheim in Besitz genommen, woraus beiderseitige Forderungen entstanden. Um Kosten und Mühe zu sparen, haben sich die Parteien auf die Aussteller als Schlichter ihres Streits geeinigt, die sie heute [Datum des Briefs] zur Anhörung zu sich gebeten und ihren Schiedsspruch gefällt haben. [1] Das Gut in Bischofsheimer Mark, in das die Herren von St. Viktor durch das Gericht des Dorfes eingesetzt wurden, soll für immer ihr Eigentum bleiben und Lucia soll auf alle Rechte daran verzichten und den Herren alle Urkunden darüber übergeben. [2] Die Herren von St. Viktor sollen das Gut 'im Bige' [Biegen] mit aller Zugehörung der gen. Lucia übergeben und sie vor dem Gericht Hochheim in den Besitz einsetzen. [3] Da das Gut in Bischofsheim die 8 Gulden jährlicher Gülte nicht erträgt, soll Lucia dem Stift zu zwei Terminen, jeweils zu Ostern 1517 und 1518, 7 bzw. 6 Gulden bezahlen. Lucia soll sich vor dem Gericht Hochheim zu der Schuld bekennen und bis zur Bezahlung das gen. Gut 'im Bige' [Biegen] als Unterpfand einsetzen, wenn sie es wieder zurück erhalten hat. Im Namen des St. Viktorstifts haben Johann Wonhoff, Scholaster, Heinrich Wieneck (Wynneck), Doktor und Sänger, der Stiftsherr Meister Johann 'Coti' [?] sowie die Vikare Gerlach Weißenbach (-ss-) und Johann Gottwald und dann die gen. Lucia für sich selbst diese Schlichtung angenommen.