Gerhard und Johann Dechant erhoben vor dem Gericht von Sittard als Erben der Maria Montenacker ex linea collaterali Anspruch auf deren in erster Ehe erworbene Hinterlassenschaft, namentlich auf Haus und Hof, genannt „Schwartzhaus“, sowie auf einen Garten zu Sittard. Maria Montenacker verstarb ohne Erben in auf- oder absteigender Linie und hinterließ weder Brüder noch Schwestern. Die erstinstanzliche Klage richtete sich gegen Martin Radermacher und Gerhard Notermans, denen Johann Beltgen, der zweite Ehemann der Maria Montenacker und Leibzüchter der strittigen Güter, diese überlassen hatte. Während das Gericht zu Sittard die Beklagten in erster Instanz von der Forderung freisprach, erließ das Fürstlich Jülich- Bergische Hofgericht zu Düsseldorf ein Retraktationsurteil mit der Maßgabe, daß Martin Radermacher und Gerhard Notermans den Gebrüdern Dechant die Halbscheid und Abnutzung der strittigen Güter vom Zeitpunkt der Überlassung durch den Leibzüchter an abtreten sollen. Gegen dieses Urteil appelliert Martin Radermacher an das RKG. Das Verfahren wird durch längere Prozeßpausen 1607, 1609-1611 und 1616-1633 unterbrochen. Mit RKG-Urteil vom 23.8.1634 wird auf Antrag der Erben der Gebrüder Dechant auf citatio ad reassumendum gegen die Appellanten erkannt. Am 17.2.1636 wird am RKG auf Rufen gegen die Zitierten mit Ausnahme Marie Radermachers erkannt.
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Gerhard und Johann Dechant erhoben vor dem Gericht von Sittard als Erben der Maria Montenacker ex linea collaterali Anspruch auf deren in erster Ehe erworbene Hinterlassenschaft, namentlich auf Haus und Hof, genannt „Schwartzhaus“, sowie auf einen Garten zu Sittard. Maria Montenacker verstarb ohne Erben in auf- oder absteigender Linie und hinterließ weder Brüder noch Schwestern. Die erstinstanzliche Klage richtete sich gegen Martin Radermacher und Gerhard Notermans, denen Johann Beltgen, der zweite Ehemann der Maria Montenacker und Leibzüchter der strittigen Güter, diese überlassen hatte. Während das Gericht zu Sittard die Beklagten in erster Instanz von der Forderung freisprach, erließ das Fürstlich Jülich- Bergische Hofgericht zu Düsseldorf ein Retraktationsurteil mit der Maßgabe, daß Martin Radermacher und Gerhard Notermans den Gebrüdern Dechant die Halbscheid und Abnutzung der strittigen Güter vom Zeitpunkt der Überlassung durch den Leibzüchter an abtreten sollen. Gegen dieses Urteil appelliert Martin Radermacher an das RKG. Das Verfahren wird durch längere Prozeßpausen 1607, 1609-1611 und 1616-1633 unterbrochen. Mit RKG-Urteil vom 23.8.1634 wird auf Antrag der Erben der Gebrüder Dechant auf citatio ad reassumendum gegen die Appellanten erkannt. Am 17.2.1636 wird am RKG auf Rufen gegen die Zitierten mit Ausnahme Marie Radermachers erkannt.
AA 0648, 214 - R 65
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 16. Buchstabe R
1605-1660 (1598-1635)
Enthaeltvermerke: Kläger: Martin Radermacher und Kons.: Gerhard und Marie Notermans als Intervenienten, Sittard, 1605; Marie Radermacher, Witwe Peter Franckens, Gertrud Radermacher, Ehefrau Leonhardt Martins von Stein, Katharina Radermacher, Johann Wilhelm, Gerhard und Marie Notermans 1634 (Bekl.: Martin Radermacher und Gerhard Notermans) Beklagter: Brüder Johann und Gerhard Dechant und Kons., Sittard, 1605; Erben des Gerhard Dechant 1615; Martin Dechant 1634, (Kl.: Johann und Gerhard Dechant) Prokuratoren (Kl.): Haug (1605) - Dr. Johann Friedrich Haug 1612 (für Gerhard und Marie Notermans) - Eiling (1636) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1605 - Dr. Heinrich Stempler 1605 (für Johann und Gerhard Dechant) - Dr. Johann Konrad Lasser 1615 (für die Erben des Gerhard Dechant) - Lic. Dietrich Dulman 1634 (für Martin Dechant) Prozeßart: (Appellationis) Instanzen: 1. Vogt und Schöffen des Gerichts zu Sittard 1598-1599 - 2. Fürstlich Jülich-Bergisches Hofgericht zu Düsseldorf 1599-1604 - 3. RKG 1605-1660 (1598-1635) Beweismittel: Urteil der Räte des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg zu Düsseldorf, 1604 (Q 4). Acta priora (Q 6). Beschreibung: 2 Bde., 5 cm; Bd. 1: 1 cm, 19 Bl., lose, Q 1-5, Q 7-13, Q 13 (Vollmacht für Eiling) fehlt, das Protokoll weist starke Feuchtigkeitsschäden auf; Bd. 2: 4 cm, gebunden, 213 Bl., Q 6 (acta priora); die Originalurkunden Q 1-3, Q 8 und Q 11 wurden der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:41 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 16. Buchstabe R (Gliederung)