Die Priorin und die Konventfrauen des Gotteshauses Kirchberg (Kilchberg) des Predigerordens in der Herrschaft Hohenberg verkaufen mit Zustimmung von König Ferdinand (voller Titel), ihres regierenden Herren, Landesfürsten und Erb- und Kastvogtes ihres Gotteshauses, des ehrwürdigen geistlichen Herren Franziskus Machaus, Generalvikar der oberdeutschen Kongregation des Dominikanerordens (prediger ordens) und geistlicher Oberer der Ausstellerinnen, und der edlen, festen, achtbaren und weisen Hans [V.] von Stotzingen zu Geislingen, Hans Kurz und Georg Precht, der kaiserlichen Amtleute der Herrschaft Hohenberg als dieser Zeit verordnete und vorgesetzte Gewalthaber und Verwalter in weltlichen Sachen, zum Abbau der Schulden, die wegen eines Brandes und anderer Ursachen entstanden waren, und zur Erhaltung des geistlichen und weltlichen Wesens ihres Gotteshauses auf die Art und Weise, als ob der Verkauf vor dem kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil und nach dessen Hofrecht und Gewohnheit geschehen und vollzogen wäre, die eigenen Lehen, Höfe und Güter mit ihren jährlichen und ewigen Zinsen und Gülten, die das Gotteshaus Kirchberg bisher zu Baisingen (Bössingen) im Gäu ob Ergenzingen besessen hat, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und Ein- und Zugehörungen an Gall Schütz von Eutingertal zu Eutingertal und allen seinen Erben und Nachkommen für 1255 fl 5 kr und bestätigen die Bezahlung der Kaufsumme. Bei der Kaufsumme in guten und gemeinen Kreuzern werden 60 kr oder 25 Basler Plappert für einen fl gerechnet. Folgende Lehen, Höfe und Güter werden im einzelnen verkauft: [1] Jakob Mayer gibt jährlich 17 Malter Roggen, 3 Viertel Erbsen, 4 ß, 3 Hühner und 75 Eier. [2] Claus Humpurg gibt aus seinem Hof zwei Jahre jedes Jahr 19 Malter und im dritten Jahr 18 Malter Roggen, außerdem aus einem Lehen nach der Zelge und in der Zelge gegen Eutingen 11 Malter, in der Zelge gegen Ergenzingen 9 Malter und in der Zelge gegen Mötzingen 6 Malter Roggen, was alles zusammen eine jährliche Gülte von 27 Malter, 2 Viertel und 1 Imi Roggen ergibt. [3] Hans Stengel gibt jährlich 10 Malter Roggen, 12 1/2 Malter Vesen, 2 Viertel Erbsen, 15 ß h, 4 Hühner, 100 Eier und 1 Pfund Wachs. [4] Margarethe Weißenbach (Weysennbach) gibt jährlich22 Malter, 4 Viertel Roggen, 4 Viertel Erbsen, 17 ß 3 h, 4 Hühner, 1 Gans und 100 Eier, außerdem aus einem Lehen 8 Malter Roggen, 8 Viertel Erbsen und 2 Hühner. [5] Hans Gramer gibt jährlich 12 ß. Alle Gülten in Horber Maß und Münze werden aus einigen Höfen, Stücken und Gütern geleistet, die mit ihren Anstößern in einer vor Schultheiß und Richtern zu Baisingen aufgerichteten und besiegelten Erneuerung vom 18. Juni 1543 (auff Montag nach Sant Veits tag) enthalten und beschrieben sind. Außerdem verkaufen die Ausstellerinnen 424 Malter Roggen, 56 Malter Vesen, 14 Malter Erbsen, 27 lb 17 ß neuer h Geld, 23 Pfund Wachs ersetzte und verfallene Zinsen, die das Gotteshaus bisher noch ausständig hat und die in einem dem Käufer übergebenen Verzeichnis beschrieben sind. Die Versetzung dieser Zinsen an den Käufer haben die Ausstellerinnen den Meiern bei der Ausstellung dieser Urkunde bekanntgegeben. Die Ausstellerinnen erklären abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung und übergeben dem Käufer alle Urkunden, Rödel und Register über die verkauften Zinsen, Gülten und Höfe. Die von den Ausstellerinnen, ihren Nachfolgerinnen oder anderen später noch aufgefundenen Briefe oder Urkunden sollen ebenfalls dem Käufer übergeben werden. Wenn das aber nicht geschieht und über kurz oder lang gegen diesen Verkauf mit oder ohne Rechtsweg vorgebracht wird, soll es ungültig sein und für den Käufer keinen Nachteil bedeuten.