Aleff Borchorst und seine Frau Katharina machen bekannt, daß sie Margarete Sobbe, Tochter Heinrichs Sobbe von der Heiden, ihrer Schwägerin und Nichte, den Schinckenbusch neben Bredeney nach Klein-Barnscheid zu im Gericht von Werden überlassen haben. Margarete und ihre Erben können den Busch frei nutzen, doch vorbehaltlich der Rechte des Klosters Werden. Die Aussteller haben im rechten gehegten Gericht zu Werden vor dem Richter Johann Borken sowie den Schöffen Johann tho Borcken, Jakob upper Heiden, Johann Kuchenbecker (Koecken-), Cordt Hettermann und Gordt Stockebrand (Stackebrant) mit Halm, Hand und Mund Verzicht geleistet und sich verpflichtet, nach Landrecht Währschaft zu leisten. - Es siegeln der Aussteller, Richter und Schöffen. - Gegeven ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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