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Dienstanweisung Nr. 2/79 des MfS über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten des MfS mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organes des MdI und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen mit Anlagen, VVS- 85/79
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Dienstanweisung Nr. 2/79 des MfS über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten des MfS mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organes des MdI und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen mit Anlagen, VVS- 85/79
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Enthält:
Anlage 1 und 2 zur Dienstanweisung Nr. 2/79 des MfS. - 1. Durchführungsbestimmung (DfB) zur Dienstanweisung Nr. 2/79 über das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei vom 14.5.1987, GVS- 42/87. - Anlage zur 1. DfB: Aufgaben der Arbeitsgebiete I und der Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Realisierung erforderlicher Maßnahmen der Nachweisführung für Erfassungen des Arbeitsgebietes I in der Abteilung XII sowie der notwendigen Informationsbeziehungen und Muster KNA 12, 12a, 12b, KNA 11, KNA 14, KNA 26, KNA 27. - Hinweise des Leiters der Abteilung XII der BV Rostock vom 11.11.1987 zur Durchsetzung der 1. DfB der DA 2/79 des MfS.