Conradus Slichthar, überträgt der Äbtissin, Priorin und dem Konvente zu Berinckhusen für die Aufnahme seiner Tochter Else Slichthars unter die geistlichen Jungfrauen eine für 100 rheinische Gulden erkaufte jährliche Rente von 4 Molt Roggen münsterschen Maßes laut dem als Transfix beigefügtem Brief (dorgetogen bref). Die Rente soll seiner Tochter Else bis zu ihrem Tode zukommen und im Falle vorzeitiger Kündigung soll eine neue Rente nach seinem Rate erworben werden; falls seine Tochter vor ihm stirbt, erhält er die halbe Rente auf Lebenszeit; falls Else in ein anderes Kloster übersiedelt, behält sie die Rente und nach ihrem Tode sollen Rente und Hauptsumme zwischen Kloster Brenchusen und dem anderen Kloster geteilt werden. des mandages na sunte Lucas dage des hilligen ewangelisten