Erzbischof Hermann von Köln schließt eine Übereinkunft mit Landgraf Philipp von Hessen wegen der Grenzen zwischen dem kurkölnischen Amt Hallenberg und dem Hessischen Dorf Bromskirchen in der Weise, daß mittelst 13 Grenzsteinen das eine von dem anderen Gebiet abgesondert wird, unter dem Vorbehalt, daß die Einwohner von Hallenberg in dem Hessischen Wald Bornholz ihr nötiges Holz fällen mögen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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