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Jobst Philipp von Meschede zu Alme und Johann Jobst von Hanxleden zu Ostwig gegen Alhard Jobst von Schorlemer und Katharina Elisabeth von Rüspe, Witwe von Holdinghausen, statt ihrer minderjährigen Kinder wegen der Lehen- und Erbfolge in den durch den Tod des Mordian von Meschede erledigten Lehngütern, und zwar Haus Bruch zu Alme, der Mühle zu Niederalme und anderer dazugehöriger Güter

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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