Vertrag vom 15. Juni 1831 mit dem Mühlenmeister Schlichting über die Regulierung der Besitze und Dominialabgabeverhältnisse der Mühlenbesitzung in Lehnin und über eigentümliche Überlassung der Fischerei und Rohrnutzung in den oberhalb Lehnins gelegenen Seen (Schamp-, Kolpin-, Gohlitzsee) sowie Vertr

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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