A Rep. 530 Magistrat zu Friedrichstadt / Friedrichswerder (Bestand)
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A Rep. 530
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 2 Magistrat der Stadt Berlin >> A 2.1 Rat und Magistrat von Berlin, Cölln und den Vorstädten bis 1806
1677 - 1798
Vorwort: A Rep. 530 Magistrat zu Friedrichstadt/Friedrichswerder
1631 begann die Bautätigkeit von Kolonisten auf dem kurfürstlichen Land westlich von Cölln. Die Baustellen wurden durch den Kurfürsten vergeben; die neue Kolonie unterstand der Verwaltung des Amtes Mühlenhof und der Gerichtsbarkeit des Hausvogts. 1662 verlieh der Kurfürst dem Friedrichswerder Stadtrecht, ließ die Stadtverwaltung aber vorerst in der Hand von Landesbeamten. Erst 1669 ernannte er einen ständigen Magistrat, mit drei Ratsherren und einem Bürgermeister (dem Ingenieur Memhardt), dem er die Polizei- und Gerichtsgewalt, das Kirchenpatronat und die Aufsicht über die Innungen übertrug. Durch weitere Bebauungen an der westlichen Grenze entstand eine zweite Vorstadt unter dem Namen Friedrichstadt, die Kurfürst Friedrich III. 1692 dem Friedrichswerder anschloss. Der Magistrat bestand nunmehr aus vier Bürgermeistern, einem Kämmerer, neun Ratsherren, einem Syndicus und zwei Richtern; hinzu kamen acht Verordnete (sogenannte Billetierer), die aber nicht, wie in Berlin und Cölln, die Bürgerschaft vertraten, sondern eher Hilfsbeamte des Magistrats in Polizeisachen waren. 1709 verlor Friedrichswerder die Eigenständigkeit und wurde mit Berlin, Cölln und Dorotheenstadt zusammengeschlossen.
Enthält:
Grundzinsregister (1701-1714).- Gewerksangelegenheiten.- Kämmereirechnungen (1698-1708, lückenhaft).
Erschlossen: 16 [AE] 0.60 [lfm]
Laufzeit:
1698 - 1708
Benutzung:
Datenbank, Findbuch
Film
Verweise:
-> LAB F Rep. 237 Handschriften
-> LAB F Rep. 238 Urkunden
-> BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer (Amt Mühlenhof)
Literatur:
-> Schachinger, Erika: Die Berliner Vorstadt Friedrichswerder 1658-1708, Köln 1993.
1631 begann die Bautätigkeit von Kolonisten auf dem kurfürstlichen Land westlich von Cölln. Die Baustellen wurden durch den Kurfürsten vergeben; die neue Kolonie unterstand der Verwaltung des Amtes Mühlenhof und der Gerichtsbarkeit des Hausvogts. 1662 verlieh der Kurfürst dem Friedrichswerder Stadtrecht, ließ die Stadtverwaltung aber vorerst in der Hand von Landesbeamten. Erst 1669 ernannte er einen ständigen Magistrat, mit drei Ratsherren und einem Bürgermeister (dem Ingenieur Memhardt), dem er die Polizei- und Gerichtsgewalt, das Kirchenpatronat und die Aufsicht über die Innungen übertrug. Durch weitere Bebauungen an der westlichen Grenze entstand eine zweite Vorstadt unter dem Namen Friedrichstadt, die Kurfürst Friedrich III. 1692 dem Friedrichswerder anschloss. Der Magistrat bestand nunmehr aus vier Bürgermeistern, einem Kämmerer, neun Ratsherren, einem Syndicus und zwei Richtern; hinzu kamen acht Verordnete (sogenannte Billetierer), die aber nicht, wie in Berlin und Cölln, die Bürgerschaft vertraten, sondern eher Hilfsbeamte des Magistrats in Polizeisachen waren. 1709 verlor Friedrichswerder die Eigenständigkeit und wurde mit Berlin, Cölln und Dorotheenstadt zusammengeschlossen.
Enthält:
Grundzinsregister (1701-1714).- Gewerksangelegenheiten.- Kämmereirechnungen (1698-1708, lückenhaft).
Erschlossen: 16 [AE] 0.60 [lfm]
Laufzeit:
1698 - 1708
Benutzung:
Datenbank, Findbuch
Film
Verweise:
-> LAB F Rep. 237 Handschriften
-> LAB F Rep. 238 Urkunden
-> BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer (Amt Mühlenhof)
Literatur:
-> Schachinger, Erika: Die Berliner Vorstadt Friedrichswerder 1658-1708, Köln 1993.
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB F Rep. 237 Handschriften
LAB F Rep. 238 Urkunden
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer (Amt Mühlenhof)
LAB F Rep. 238 Urkunden
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer (Amt Mühlenhof)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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22.08.2025, 11:21 MESZ