Jacob Wernher, gen. Jägcklin, zu Pflummern, im Gewahrsam des Junkers Sebastian Speth zu Hettingen gef., weil er während seiner Dienstzeit als Amtmann des Junkers seinem Herrn eine große Geldsumme veruntreut hatte, deswegen der Todesstrafe verfallen, jedoch auf Fürsprache des Junkers Dietrich Speth und dessen Ehefrau, auch der Ehefrau des Junkers Sebastian, und auf Bitten vieler vom Adel, von Weltlichen und Geistlichen, seiner Freunde und Bekannten, begnadigt und wieder freigel., schwört U., in die er namentlich die Junker Speth und ihre Hintersassen und Zugewandten einschließt. Er gelobt eidlich, sein Leben lang in den Zwingen und Bännen des Fleckens Pflummern zu bleiben, d.h. ihn ohne Erlaubnis des Junkers nicht zu verlassen, ferner zeitlebens im Ort keine Wehr, es sei Säge (?), Messer, Spieß, Hellebarde, Büchse usw. zu tragen, außer ein Beimesser und die Geräte zum Arbeiten. Er verspricht weiterhin, den Hof des Junkers, auf dem er z.Zt. sitzt, bis zum kommenden Frühjahr aufzugeben, zu räumen und abzuziehen nach des Dorfs Pflummern Brauch und Herkommen. Dagegen will ihm der Junker aus Gnade einen anderen Hof, den er mit "einer Mähne"bestellen kann, leihen, laut einer besonderen Abrede. Er gelobt ferner, dem Junker zum Abtrag 600 fl zu zahlen, nämlich 400 fl in bar und die restlichen 200 fl im Frühjahr, wenn er vom Hof abzieht. Er stellt 65 gen. Einwohner aus Riedlingen, Erisdorf, Grüningen, (Dürren-)Waldstetten, Friedingen, Altheim, Burgau, Tigerfeld, Dürmentingen, Daugendorf, Mörsingen, Reutlingendorf, Hochberg und Zell.