Priorin Johanna von Reuttner und der Konvent des adligen Stifts zu Olsperg bekennen, das sich unter ihren Dokumenten, soweit solche nach dem Brand im 13. Jahrhundert vorhanden sind, keine Spur findet von einer Weinzehntbefreiung der zum Iglinder Hof gehörigen Reben, dass also gegen das von der Kommende Beuggen vorgewiesene Kaufinstrument von 1437 nichts einzuwenden ist.