Vor dem Schultheiß und dem Gericht zu Oberkirch bekennen Hans Burkart der Jung von Denninger und seine Frau Bryde, dass sie anstatt der Gült von 4 Ohm Wein, die sie seither an Marx Nuwenstein beziehungsweise an dessen Schwiegersohn Jakob Schriner, Bürger zu Gengenbach und dessen Ehefrau Jakobe, Marx Nuwensteins Tochter, den genannten Gütern zu Denninger bezahlt haben, in Zukunft einen Geldzins von 12 Schilling Pfennigen jährlich bezahlen werden.