Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht sich abermals auf Verwendung des Bischofs von Würzburg mit dessen Kaplan Wilhelm Dilnheintz als Inhaber der Kaplanei am St. Johann Baptist Altar in der [dem Stift St. German verbundenen] Pfarrkirche St. Moritz zu Speyer wegen der abermals über zwei Jahre rückständigen Gülten von jährlich 65 Gulden. Räte des Kurfürsten vereinbaren auf einem Treffen in Speyer Zahlungsziele für jeweils 65 Gulden an "sannt Peters tag ad kathedram" [1508 Februar 22]), an "sannt Johanns baptisten tag" [1508 Juni 4] , an "Martini" [November 11] im Jahr 1508 und dann weiter bis zur Ablösung der Gülte. Zweifach ausgefertigt als Kerbzettel, je eine Ausfertigung für den Kaplan und die kurfürstliche Kanzlei ("in der Pfaltz canntzy"). "Gescheen zw Speir uff freitag nach Simonis et Jude" 1507.