Allgemeine Regelung des Verkehrs mit Gegenständen, die einen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder Kunstwert haben, insbesondere der Entwurf einer einschlägigen Bekanntmachung des Bundesrats und der Entwurf über den Erlass und die Durchführung der Reichsverordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11. Dezember 1919 sowie die Inventarisierung der im Reiche und speziell in Baden zurückzuhaltenden Kunstgegenstände samt Meldungen und Listen
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Allgemeine Regelung des Verkehrs mit Gegenständen, die einen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder Kunstwert haben, insbesondere der Entwurf einer einschlägigen Bekanntmachung des Bundesrats und der Entwurf über den Erlass und die Durchführung der Reichsverordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11. Dezember 1919 sowie die Inventarisierung der im Reiche und speziell in Baden zurückzuhaltenden Kunstgegenstände samt Meldungen und Listen
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 235 Nr. 47761
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 235 Badisches Kultusministerium
Badisches Kultusministerium >> IV. Künste und Wissenschaften >> IV.8. Denkmalpflege >> IV.8.1. Generalia >> Allgemeines
1917-1930
Darin:
1.) "Schutz deutscher Kunstwerke und Altertümer" des Geheimen Justizrates Prof. Dr. Arthur B. Schmidt zu Tübingen aus der Deutschen Juristenzeitung XXIII Nr. 3/4 Sp. 84-87 von 1918
2.) Antrag des Prof. Hans Adolf Bühler von der Akademie der bildenden Künste in Karlsruhe bzw. der deutschen Nationalversammlung auf die schnellstmögliche Vorlage eines Gesetzentwurfs, "der die Ausfuhr aller heimischen alten Kunst- und Kulturwerke verbietet" (Drucksache, 1 Blatt)
3.) "Entschließung des Tages der Denkmalpflege zur Abwanderung deutschen Kunstguts ins Ausland", Berlin, 8. Juli 1919 (Drucksache, 1 Blatt)
4.) Sonderdruck "Die Abwanderung des deutschen Kunstbesitzes und die neue Kunstschutzverordnung" des Paul Clemen aus "Der Cicerone", Halbmonatsschrift für Künstler, Kunstfreunde und Sammler XII von 1920, Heft 5 (13 Seiten)
5.) Niederschrift über die Verhandlungen der Reichskunstschutzkonferenz in Stuttgart am 12. April 1920 (Typoskript, 15 Seiten)
1.) "Schutz deutscher Kunstwerke und Altertümer" des Geheimen Justizrates Prof. Dr. Arthur B. Schmidt zu Tübingen aus der Deutschen Juristenzeitung XXIII Nr. 3/4 Sp. 84-87 von 1918
2.) Antrag des Prof. Hans Adolf Bühler von der Akademie der bildenden Künste in Karlsruhe bzw. der deutschen Nationalversammlung auf die schnellstmögliche Vorlage eines Gesetzentwurfs, "der die Ausfuhr aller heimischen alten Kunst- und Kulturwerke verbietet" (Drucksache, 1 Blatt)
3.) "Entschließung des Tages der Denkmalpflege zur Abwanderung deutschen Kunstguts ins Ausland", Berlin, 8. Juli 1919 (Drucksache, 1 Blatt)
4.) Sonderdruck "Die Abwanderung des deutschen Kunstbesitzes und die neue Kunstschutzverordnung" des Paul Clemen aus "Der Cicerone", Halbmonatsschrift für Künstler, Kunstfreunde und Sammler XII von 1920, Heft 5 (13 Seiten)
5.) Niederschrift über die Verhandlungen der Reichskunstschutzkonferenz in Stuttgart am 12. April 1920 (Typoskript, 15 Seiten)
1 Faszikel
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:20 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)
- Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) (Tektonik)
- Kultur (Tektonik)
- Badisches Kultusministerium (Tektonik)
- Badisches Kultusministerium (Bestand)
- IV. Künste und Wissenschaften (Gliederung)
- IV.8. Denkmalpflege (Gliederung)
- IV.8.1. Generalia (Gliederung)
- Allgemeines (Gliederung)