Amtsgericht Gifhorn (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 725 Gifhorn
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.6 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim
1847-1998
Enthält: Generalakten, Strafsachen, Zivilprozessakten, Konkursverfahren, Vergleichsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren, Kirchenaustritte, Handelsregisterakten, Vereinsregisterakten, Entmündigungsverfahren, Sorgerechtsbeschlüsse, Nachlassakten, Pachtsachen
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g500 ).
Das Amtsgericht Gifhorn gehört zum Bezirk des Landgerichts Hildesheim.
Im Jahr 1879 wurden als Sprengel des Amtsgerichts Gifhorn Stadt und Amt Gifhorn festgelegt (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 510). Nachdem der Bezirk des Amtsgerichts Gifhorn bereits bei der Auflösung des Amtsgerichts Meinersen zum 1. April 1959 (Nds. GVBl. 1957, S. 132) um die zum Kreis Gifhorn gehörenden Gemeinden Ahnsen, Böckelse, Dieckhorst, Flettmar, Höfen, Meinersen, Müden, Päse, Seershausen erweitert worden war, kamen bei der Durchführung der Gemeinde- und Verwaltungsreform in den 70er Jahren durch die Neuordnung im Raum Wolfsburg und die Aufhebung des Amtsgerichts Hankensbüttel weitere Gemeinden hinzu. Nach der Aufhebung des Amtsgerichts Hankensbüttel (Nds. GVBl. 1974, S. 119) wurde zum 1. Mai 1974 dort eine Zweigstelle des Amtsgerichts Gifhorn eingerichtet (Nds. Rpfl. 1974, S. 118), die allerdings schon zum 1. April 1975 wieder aufgehoben wurde (Nds. Rpfl. 1975, S. 29).
Das Amtsgericht Gifhorn war seit 1974 zuständig für die Gemeinden Adenbüttel, Calberlah, Dedelstorf, Gifhorn, Groß Oesingen, Hankensbüttel, Hillerse, Isenbüttel, Leiferde, Meine, Meinersen, Müden (Aller), Obernholz, Ribbesbüttel, Rötgesbüttel, Sassenburg, Schönewörde, Schwülper, Sprakensehl, Steinhorst, Ummern, Vordorf, Wagenhoff, Wahrenholz, Wasbüttel, Wesendorf und Wittingen des Landkreises Gifhorn sowie den Gemeindeteil Didderse der Gemeinde Wendeburg im Landkreis Peine (Nds. GVBl. 1974, S. 119-120).
Stand: August 2012
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Gifhorn schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Gifhorn vor 1945 (Hann. 172 Gifhorn) an.
Seit 1978 ist das Staatsarchiv Wolfenbüttel für das Amtsgericht Gifhorn zuständig.
Stand: August 2012
Bestandsgeschichte: Die bis 2006 geführten Karteikartenblätter zum Genossenschafts-, Vereins- und Handelsregister (Abteilung A und B) sind im Archivbestand des Amtsgerichts Hildesheim (Nds. 725 Hildesheim) zu finden.
Stand. Dezember 2015
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g500 ).
Das Amtsgericht Gifhorn gehört zum Bezirk des Landgerichts Hildesheim.
Im Jahr 1879 wurden als Sprengel des Amtsgerichts Gifhorn Stadt und Amt Gifhorn festgelegt (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 510). Nachdem der Bezirk des Amtsgerichts Gifhorn bereits bei der Auflösung des Amtsgerichts Meinersen zum 1. April 1959 (Nds. GVBl. 1957, S. 132) um die zum Kreis Gifhorn gehörenden Gemeinden Ahnsen, Böckelse, Dieckhorst, Flettmar, Höfen, Meinersen, Müden, Päse, Seershausen erweitert worden war, kamen bei der Durchführung der Gemeinde- und Verwaltungsreform in den 70er Jahren durch die Neuordnung im Raum Wolfsburg und die Aufhebung des Amtsgerichts Hankensbüttel weitere Gemeinden hinzu. Nach der Aufhebung des Amtsgerichts Hankensbüttel (Nds. GVBl. 1974, S. 119) wurde zum 1. Mai 1974 dort eine Zweigstelle des Amtsgerichts Gifhorn eingerichtet (Nds. Rpfl. 1974, S. 118), die allerdings schon zum 1. April 1975 wieder aufgehoben wurde (Nds. Rpfl. 1975, S. 29).
Das Amtsgericht Gifhorn war seit 1974 zuständig für die Gemeinden Adenbüttel, Calberlah, Dedelstorf, Gifhorn, Groß Oesingen, Hankensbüttel, Hillerse, Isenbüttel, Leiferde, Meine, Meinersen, Müden (Aller), Obernholz, Ribbesbüttel, Rötgesbüttel, Sassenburg, Schönewörde, Schwülper, Sprakensehl, Steinhorst, Ummern, Vordorf, Wagenhoff, Wahrenholz, Wasbüttel, Wesendorf und Wittingen des Landkreises Gifhorn sowie den Gemeindeteil Didderse der Gemeinde Wendeburg im Landkreis Peine (Nds. GVBl. 1974, S. 119-120).
Stand: August 2012
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Gifhorn schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Gifhorn vor 1945 (Hann. 172 Gifhorn) an.
Seit 1978 ist das Staatsarchiv Wolfenbüttel für das Amtsgericht Gifhorn zuständig.
Stand: August 2012
Bestandsgeschichte: Die bis 2006 geführten Karteikartenblätter zum Genossenschafts-, Vereins- und Handelsregister (Abteilung A und B) sind im Archivbestand des Amtsgerichts Hildesheim (Nds. 725 Hildesheim) zu finden.
Stand. Dezember 2015
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
8,3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ